Privat Investoren
Erklärung
Privat Investoren
Privatanleger oder Privatkunden (auch Kleinanleger oder Retail-Anleger genannt) sind Kunden, die keine professionellen Kunden sind (§ 67 Abs. 3 WpHG). Hierzu gehören sämtliche natürlichen Personen, die über keine ausreichenden Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand (finanzielle Allgemeinbildung) verfügen, um ihre Anlageentscheidungen selbst zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Sie bedürfen stets der Anlageberatung. Dadurch soll die asymmetrische Information des Privatanlegers vermindert oder ganz ausgeschaltet werden.
Nach der „Suitability-Regel“ sind Kreditinstitute gefordert, Privatkunden nur dann ein Finanzprodukt zu empfehlen, wenn es für sie geeignet ist. Geeignet ist ein Finanzinstrument für Privatkunden, wenn es den Anlagezielen des Kunden entspricht, die hieraus resultierenden Risiken vom Kunden getragen werden können und der Kunde die Risiken richtig einzuschätzen weiß.
Dabei sind Kenntnisse und Erfahrungen zu ermitteln und einzustufen. Nach § 64 Abs. 4 WpHG und §§ 3 und 9 WpDVerOV ist eine Anlageberatung bei einem Privatkunden durch eine schriftliche Geeignetheitserklärung vor Abschluss der Wertpapierorder zu bestätigen. Nach § 82 Abs. 4 und 6 Satz 2 WpHG müssen Kreditinstitute ihre Privatkunden darauf hinweisen, dass sie im Falle einer Kundenweisung den Auftrag entsprechend der Kundenweisung ausführen und insoweit nicht verpflichtet sind, den Auftrag entsprechend ihren Grundsätzen zur Auftragsausführung zum bestmöglichen Ergebnis auszuführen.
Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte gelten nach der Klarstellung der BaFin vom 25. Juni 2010[6] als Privatkunden im Sinne des § 67 Abs. 3 WpHG, weil sie keine „regionalen Regierungen“ im Sinne des § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 WpHG sind.
Allgemein
Privat Investoren oder auch "Private Equity" (außerbörsliches Eigenkapital oder privates Beteiligungskapital), ist eine Form des Beteiligungskapitals, bei der die vom Kapitalgeber eingegangene Beteiligung nicht an geregelten Märkten (Börsen) handelbar ist. Die Kapitalgeber können private oder institutionelle Anleger sein; häufig sind es auf diese Beteiligungsform spezialisierte Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die daher auch Private-Equity-Gesellschaften (PEG) genannt werden.
Wird das Kapital jungen innovativen Unternehmen bereitgestellt, die naturgemäß ein hohes Risiko, aber auch entsprechende Wachstumschancen in sich bergen, so spricht man von Wagniskapital oder Risikokapital (venture capital). Die entsprechenden institutionellen Anleger heißen Wagnisfinanzierungsgesellschaften oder Venture-Capital-Gesellschaften (VCG).
Quelle: wikipedia.org/Privat Investoren