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Institutionelle Investoren

Erklärung

Institutionelle Investoren

Ein institutioneller Anleger (oder institutioneller Investor) ist ein Anleger, dessen Kapitalanlagen so hoch sind und/oder so häufig vorkommen, dass dafür ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist.

Gegensatz ist der Privatanleger.

Allgemein

Im Wertpapierrecht und Anlegerschutz wird zwischen dem Privatanleger und dem institutionellen Anleger unterschieden. Privatanleger sind überwiegend natürliche Personen, während institutionelle Anleger zu den Unternehmen gehören. Diese Einteilung hat Rechtsfolgen im Hinblick auf die Anlageberatung.

Rechtsfragen

Institutionelle Anleger gelten im Sinne des § 67 Abs. 2 WpHG als „professionelle Kunden“, bei denen Wertpapierdienstleistungsunternehmen davon ausgehen können, dass sie über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen selbst zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Für professionelle Kunden ist ein Finanzinstrument geeignet, wenn es den Anlagezielen entspricht (geborene professionelle Kunden) oder den Anlagezielen und den finanziellen Verhältnissen (gekorene professionelle Kunden). Zu den institutionellen Anlegern gehören Kreditinstitute, Investmentgesellschaften, Versicherungen, Fonds, Hedgefonds, Pensionskassen, Stiftungen, 

Kirchen oder sonstige Nichtbanken wie Großunternehmen oder Schattenbanken sowie der Bund und die Länder als nationale Regierungen bzw. regionale Regierungen im Sinne des § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 WpHG.

 

In einigen Rechtssystemen werden solche institutionellen Anleger auch als Qualifizierte institutionelle Investoren bezeichnet.

In der in allen EU-Mitgliedstaaten gültigen Finanzmarktrichtlinie werden die institutionellen Anleger weiter unterteilt in professionelle Anleger und geeignete Gegenparteien. Geeignete Gegenparteien sind Anleger, die selbst die Befähigung besitzen, Anlagen zu emittieren, also Banken und entsprechende staatliche Stellen. Sie genießen nach der Finanzmarktrichtlinie fast keinen Anlegerschutz. Er beschränkt sich auf die Sicherung des Vertrauens in die Integrität und Fairness des Kapitalmarkts.

 

Die übrigen institutionellen Anleger sind die professionellen Anleger. Ihr Schutzniveau liegt zwischen dem der Privatanleger und der geeigneten Gegenparteien. Die Banken müssen Richtlinien aufstellen, gemäß denen sie Anleger als professionelle Anleger behandeln, und diese Kriterien müssen dem gesetzlichen Mindeststandard nach § 67 Abs. 7 WpHG genügen. Konkrete praxistypische Voraussetzungen sind, dass der Anleger ein ausreichend hohes Wertpapiervermögen (mehr als 500.000 EUR), berufstypische Kenntnisse (mindestens ein Jahr Arbeit in einem einschlägigen Beruf oder gleichwertige Fähigkeiten) sowie hinreichende praktische Handelserfahrung besitzt (über die unmittelbar vorangehenden 12 Monate mindestens 10 Transaktionen pro Quartal, von denen jede einen Umsatz von mindestens 25.000 EUR hatte).

 

Das Gesetz kennt geborene und gekorene professionelle Anleger. Erstere gelten von vornherein als professionell und müssen die Bank ausdrücklich um das höhere Schutzniveau eines Privatanlegers bitten, wenn sie dieses in Anspruch nehmen wollen. Letztere müssen hingegen erst ausdrücklich in die Einstufung einwilligen, bevor die Bank ihnen das Schutzniveau eines Privatanlegers entziehen darf. Insbesondere können Privatpersonen ihren Privatanlegerschutz nur verlieren, wenn sie zuvor ausdrücklich darin eingewilligt haben.

Anlageziele

Auch für institutionelle Anleger gibt es drei Anlageziele mit gegenseitigen Zielkonflikten, nämlich Rendite, Sicherheit (Risiko) und Liquidität (Fungibilität). Dieses Magische Dreieck der Vermögensanlage ist dadurch gekennzeichnet, dass nicht alle drei Ziele gleichmäßig und im gleichen Ausmaß erfüllt werden können. Die Rendite signalisiert dem Anleger die Ertragskraft eines Anlageobjektes, während das Risiko aus der Gefahr besteht, ob und inwieweit der Anleger mit dem Verlust seines eingesetzten Kapitals rechnen muss. Eine hohe Rendite ist regelmäßig mit einem hohen Risiko verbunden.

 

Die Liquidität sagt etwas darüber aus, wie schnell ein Anleger ohne Veräußerungsverluste die Anlage wieder in Geld umwandeln kann. Bei hoher Rendite und gleichzeitig hohem Risiko ist wiederum die Liquidität eingeschränkt.

Die Anlageobjekte können je nach Erfüllbarkeit der Anlageziele in Risikoklassen eingeteilt werden. Risikoscheue Anleger ziehen Sicherheit und Liquidität vor, risikofreudige präferieren dagegen die Rendite und nehmen Risiken bewusst in Kauf. Die institutionellen Anleger bilden keine homogene Gruppe, denn sie weisen unterschiedliche Anlageziele auf.

 

Während Hedgefonds bereit sind, sehr große Anlagerisiken auf sich zu nehmen, verfolgen Versicherungen eher risikoarme Anlagestrategien. Institutionelle Anleger verfolgen im Regelfall keine kurzfristigen, sondern mittelfristige oder meist langfristige Anlageziele.

Quelle: wikipedia.org/institutionelle Investoren

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